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Neues E-Learning verfügbar für den Lufttransport von Section II Lithium-Batterien

Geschrieben von Admin | Jun 27, 2023 2:35:00 PM

Geräte, die Lithium-Batterien enthalten, sind im Haushalt und im Betrieb allgegenwärtig. Nicht nur grosse Akkus, wie sie in E-Fahrzeugen eingesetzt werden, gelten beim Transport als Gefahrgut, auch kleine Batterien fallen beim Transport unter die Gefahrgutvorschriften.

Für Lithium-Batterien, die in Geräten eingebaut oder mit Geräten zusammengepackt sind, gelten beim Transport bestimmte Erleichterungen von den Gefahrgutvorschriften hinsichtlich Verpackung und Dokumentation. Beim Lufttransport gelten solche Batterien als «Section II Lithium batteries». Wer am Luftversand solcher Batterien beteiligt ist, muss gemäss IATA DGR Kapitel 1.6 eine spezifische Instruktion über die relevanten Gefahrgutvorschriften nachweisen können. 
Das neue E-Learning «Lufttransport von Lithium-Batterien in oder mit Geräten» macht Sie mit den Vorschriften zum Versand von Section II Lithium-Batterien vertraut. Die erworbenen Kenntnisse werden mit einer integrierten Lernkontrolle am Ende des E-Learnings überprüft. Nach Bestehen dieses Tests erhalten Sie ein Abschlusszertifikat, mit dem Sie eine Instruktion gemäss IATA DGR Kapitel 1.6 nachweisen können.


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